Sonntag, 29. März 2009
Waffen sind kein Erbstück!
Wenn man in Deutschland eine Waffe kaufen will muss man ziemlich viele Fragen beantworten. Man will schließlich nicht das irgend ein Verückter mit einer Pistole rummränt. Natürlich nicht. Aber wenn der Vater des Verückten zufällig ein Gewehr besizt, sieht die Sache schon ganz anders aus. Denn wen der Stirbt, darf er sein Schießeisen natürlich an seinen Sohn weitervererben. Egal ob dieser ein Durchgeknallter Irrer ist oder nicht. Die Polizei stellt keine Fragen.Es gibt keine Anforderungen. Man muss nur aufs Amt gehen und die Waffe umschreiben lassen. Ganz einfach.
Schon komisch wenn man bedenkt, dass Deutschland von sich Behauptet das strengste Waffengesetz überhaupt zu haben.
Wir sollten an jemanden der seine Waffe erbt genau die gleichen Anforderungen stellen, wie an jemanden der sie Kauft!
Das Bild stammt von Wikipedia
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